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Einzelfallbegleitung und Gruppenarbeit


Einzelfallbegleitung und Gruppenarbeit


gemäß III. Aufgabenprofil der Grundsätze: 1. Individuelle Förderung
 
Vorbemerkung
Die Einzelfallbegleitung erfolgt durch das Verfahren des Case Managements.
Case Management (dt. Fall- und Unterstützungsmanagement) ist eine Form gezielter Einzelfallhilfe. Zunächst werden die Kompetenzen und Ressourcen der zu begleitenden Person ermittelt. Daraus wird – in einem gemeinsamen Prozess von BeraterIn und KlientIn – ein individueller Integrationsförderplan erstellt, der sowohl die potenziellen Selbsthilfeanteile als auch die im Lebensumfeld (Familie, Gemeinwesen, Arbeitswelt etc.) vorhandenen Ressourcen einbezieht. Die/der BeraterIn koordiniert und moderiert die vereinbarten Integrationsschritte und -leistungen.
Case Management meint also hier die Fallberatung und -betreuung während des Integrationsprozesses in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem jungen Menschen und in Kooperation mit anderen Einrichtungen und Diensten.
Die Gruppenarbeit ergänzt die Einzelfallbegleitung gemäß III. 1.4 der Grundsätze.
Die Ziele der sozialpädagogischen Begleitung können nur erreicht werden, wenn diese in ein jugendspezifisches, interkulturelles Netzwerk eingebettet ist. Hier ergeben sich auch Schnittstellen zu den anderen im Aufgabenprofil der JMD beschriebenen Aufgaben, insbesondere zur interkulturellen, sozialraumorientierten Arbeit im definierten Sozialraum.
I. Einzelfallbegleitung durch das Verfahren des Case Managements
Mit dem/r jungen Neuzuwanderer/Neuzuwanderin wird durch das Verfahren des Case Managements ein individueller Integrationsplan erarbeitet. Dieser orientiert sich an:

a) Fernzielen,
d.h. langfristig orientierte Lebensgestaltung/Lebensplanung (Berufswege- und Familienplanung, Einkommenssicherung, usw.). Die Orientierung an der Lebensplanung und an den Langzeitzielen dient vor allem der Förderung der Motivation der jungen Menschen zum Spracherwerb, zur Berufsausbildung usw.
b) Nahzielen,
d.h. kurzfristig und unmittelbar zu ergreifende Maßnahmen im Rahmen der Integrationsförderung. Dies wird erreicht durch: Kompetenzermittlung, Handlungsplanung, Vereinbarungen zur Umsetzung und Steuerung der Integrationsphasen.
Der individuelle Integrationsförderplan wird in aktiver Zusammenarbeit mit dem/der jungen Neuzuwanderer/in erstellt und setzt an den Kompetenzen, Ressourcen und Selbsthilfepotenzialen der jungen Menschen an und ist Grundlage für die Begleitung auf dem gesamten Weg der Integration. Der JMD wird somit zur Managementstelle des Integrationsprozesses. Auch wenn der junge Mensch eine Maßnahme besucht, erhält der JMD den Kontakt aufrecht und begleitet nach der Maßnahme, soweit notwendig, den jungen Menschen weiter.
Vorrangig ist die Arbeit mit nicht mehr schulpflichtigen jungen Menschen.
Leistungen
a) Individuelle Begleitung und Beratung nach dem Verfahren des Case Managements mit folgenden Inhalten:
Das Verfahren des Case Managements wird durch den Einsatz einer geeigneten Software unterstützt. 
b) Vernetzung, Kooperation und Vermittlung
Das Verfahren Case Management ist nur dann erfolgreich, wenn mit allen Akteuren des sozialen Netzes und der professionellen Dienste auf kommunaler, regionaler und, wo erforderlich, auch auf überregionaler Ebene eine enge, verbindlich festgelegte Zusammenarbeit gewährleistet ist.
Zur Erreichung der individuell vereinbarten Ziele und Schritte wird der junge Mensch bedarfsbezogen an andere Dienste und Einrichtungen aller sozialer Handlungsfelder in öffentlicher und freier Trägerschaft vermittelt. Der JMD übernimmt somit eine Brückenfunktion. Junge Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer, die die Fördervoraussetzungen nach den Garantiefonds-Richtlinien Hochschulbereich (RL-GF-H) erfüllen und ein Hochschulstudium anstreben oder fortsetzen wollen, sind an die Beratungsstellen der Otto Benecke Stiftung e.V. weiterzuvermitteln.
Die JMD wirken gemeinsam mit den Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren des Bundesamtes für Migration- und Flüchtlinge (BAMF) darauf hin, dass bei Bedarf und vorhandenem Angebot jugendspezifische Integrationskurse gem. § 13 der Integrationsverordnung zustande kommen.
Mögliche Akteure und (Netzwerk-)Partner können (unter anderen) sein:

Umsetzung
 
Damit die jungen Menschen nicht mit mehreren Förderplänen verschiedener Maßnahmen „überlagert“ werden, müssen die Zusammenarbeit, die Vernetzung der Angebote und die Zuständigkeitsebenen geklärt sein. Darüber werden mit den Netzwerkpartnern Vereinbarungen getroffen. Diese sollen darauf abzielen, dass der JMD die Federführung für das Case-Management-Verfahren im gesamten Integrationsprozess inne hat und als Steuerungsstelle für den Integrationsprozess der jungen Menschen anerkannt wird.
Je nach Phase des Integrationsprozesses ergibt sich eine unterschiedliche Intensität des Kontaktes zwischen dem jungen Menschen und dem JMD. So zieht sich der JMD (bis auf einige regelmäßige Kontakte und/oder Kontakte in Krisensituationen) zurück, wenn mit dem jungen Menschen in einer spezielleren Maßnahme z. Bsp. im Rahmen der Angebote der Bundesagentur für Arbeit „Berufliche Bildung und Eingliederungschancen (BBE)“ oder „testen, informieren, probieren (tip)“ oder durch Jobcenter der Arbeitsagenturen, ein maßnahmebezogener Förderplan erarbeitet und umgesetzt wird. Der JMD begleitet und unterstützt diese Maßnahmen soweit wie nötig, überprüft deren Zielerreichung und stimmt die im Anschluss notwendigen Maßnahmen mit den entsprechenden Übergängen ab.
Um die verschiedenen Förderpläne und Verfahren, die im Rahmen unterschiedlicher Maßnahmen angewendet werden, besser aufeinander abstimmen zu können, muss die Weitergabe der  in der Kompetenzermittlung und in anderen Maßnahmen erhobenen Daten mit Zustimmung der Jugendlichen für die Maßnahmen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geregelt werden.
Die Weitergabe der Daten muss auch gewährleistet sein, wenn der/die Jugendliche in den Zuständigkeitsbereich eines anderen JMD umzieht oder in die Zuständigkeit einer Beratungsstelle der OBS e.V. übergeht und ebenso umgekehrt.
II. Gruppenarbeit: Sozialpädagogische Unterstützung durch Gruppenangebote, ggf. in Kooperation mit den Netzwerkpartnern
Gruppenangebote unterstützen das Case Management und fördern die individuelle Zielerreichung während der Integrationskurse, der Ausbildung, der Maßnahmen der Jugendberufshilfe und der schulischen Bildungsangebote. Sie fördern das soziale Lernen und das Selbsthilfepotential der Jugendlichen.
Bei Deutschkursen leistet der JMD die sozialpädagogische Unterstützung, bei Maßnahmen des SGB III und anderen Angeboten nach dem Berufsbildungsgesetz ergänzt die sozialpädagogische Unterstützung des JMD die Arbeit des Maßnahmeträgers und setzt beim zusätzlichen migrationsspezifischen Förderbedarf der TeilnehmerInnen an.
Zu den Gruppenangeboten gehören insbesondere:
Inhalte der Gruppenarbeit können beispielsweise sein:
Der geschlechtsspezifische Ansatz ist eine wesentliche Methode in der Gruppenarbeit mit zugewanderten Jugendlichen, da die Identitätsfindung in dieser Lebensphase bei Mädchen/jungen Frauen und Jungen/jungen Männern mit der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Geschlechterrollen verknüpft ist.
 
III. Beratungsangebote für junge Menschen mit Migrationshintergrund
Für die Jugendmigrationsdienste ist die Arbeit mit nicht mehr schulpflichtigen neu zugewanderten jungen Menschen vorrangig. Darüber hinaus werden auch junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren beraten, die bereits einige Zeit in Deutschland leben und wegen integrationsbedingter Probleme oder Krisensituationen der besonderen Förderung bedürfen.
Die Beratungsangebote setzen bei den Kompetenzen, Ressourcen und Selbsthilfepotenzialen der jungen Menschen an.
Grundlage ist auch hier die Vernetzung und Kooperation mit allen Akteuren des sozialen Netzes und der professionellen Dienste sowie die bedarfsorientierte Vermittlung an weitere soziale Dienste und Einrichtungen.



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