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Am 01. Januar 2005 traten mit den Hartz IV-Reformen das Sozialgesetzbuch II (SGB II) und das Zuwanderungsgesetz in Kraft.
Damit ergab sich unter vielem anderen die Frage, inwieweit eine Zusammenarbeit zwischen den Sozialbürgerhäusern (SBH) der Landeshauptstadt München, in deren Struktur auch die Leistungen nach dem SGB II erbracht werden, und den Jugendmigrationsdiensten (JMD) sowie den für die Migrationsberatung Erwachsener (MBE) zuständigen Stellen sinnvoll und notwendig ist.
Aus diesem Grund wurde in drei Sozialregionen Münchens in einem Pilotprojekt die Zusammenarbeit zwischen den dort zuständigen Jugendmigrationsdiensten und den Sozialbürgerhäusern erprobt.
Dieser Abschlussbericht dokumentiert die Ergebnisse dieses Pilotprojekts.
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